Bürgerinitiative Gegenwind-Rottenburg e.V.

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Risiken

Abgeknickte Rotorblätter, über Hunderte Meter am Boden verteilte Flügelfetzen, Anlagen, die in Wäldern in Flammen aufgehen und die aufgrund der Höhe nicht löschbar sind, herab­stürzende Trümmerteile usw. sorgen für Gefahren. Ein Windrad kann man nur "kontrolliert abbrennen" lassen. Wie das im Wald gehen soll ist ungeklärt. Ein Großbrand könnte die Folge sein.

8 der höchsten Windkraftanlagen in Deutschland, ca. 246 m hoch, vor der Haustür. Riesiger Aufwand an Beton und Stahl für relativ geringe Nutzungsdauer.

Die WKA´s enthalten fast nur in China abgebautes, problematisches Neodym bei dessen Gewinnung radioaktives Uran und Thorium freigesetzt wird.

Höchst problematisch ist auch das zur Isolierung in den Anlagen eingesetzte Klimakillergas SF6, das stärkste bisher bekannte Treibhausgas. Es ist 23500 mal stärker als CO2 und verbleibt im Mittel 3200 Jahre in der Atmosphäre bis es zerfällt
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Die Anlagen mit Getriebe enthalten hunderte Liter Öl die jährlich gewechselt werden müssen, entsprechend hoher Serviceaufwand



Wertverluste unserer Grundstücke und Immobilien

Windturbinen werden immer höher und rücken bis zu 600 Meter und damit immer näher an die Siedlungen heran. Bei einzelnen alleinstehenden Gebäuden sogar bis 450 Meter. Wer will da noch wohnen ? Zuzug wird da nicht mehr erfolgen im Gegenteil Leute werden wegziehen.
Die Konsequenz wird sein, Immobilen werden erhebliche Wertverluste erleiden, ein Verkauf wird schwieriger bis unmöglich sein.
Können Bürgermeister und Stadt- und Gemeinderäte diese Vermögensvernichtung der Betroffenen verantworten ?

Die einer Immobilienfinanzierung zugrunde liegenden Wertfestsetzungen (Beleihungswerte) bei den Banken werden sinken, was zu einer negativeren Konditionierung d.h. höheren Zinssätzen für die Darlehensnehmer führt.

Die Bodenrichtwerte werden fallen >>> Auswirkung auf Grundsteuermessbescheide und Grundsteueraufkommen ???

Bild oben: havariertes Windrad Borchen
Inzwischen wurden Details zu den Pachtverträgen zwischen den privaten Grundstückseigentümern und den Betreibern bekannt.

Demnach beträgt die Pachtzeit 20 Jahre mit der Option der 2 maligen Verlängerung um je 5 Jahre. Während der 20 jährigen Laufzeit werden „garantierte“ Beträge bezahlt, für die Zeit der Verlängerung Gewinnbeteiligungen versprochen.

Daraus entstehen für die Verpächter nicht unerhebliche Risiken. Wenn während der 20 jährigen Pachtzeit der Windpark nicht die erwarteten Gewinne erbringt, lässt man, um sich von den hohen Pachtzahlungen zu befreien, einfach die Betreibergesellschaft in die Insolvenz gehen.
Oder der Betreiber verkauft den Windpark zum Beispiel an einen Finanzinvestor mit Sitz auf den Cayman Islands, Bahamas.
Der Verpächter geht im ersten Fall leer aus, im zweiten Fall muss er um seine Einnahmen bangen. Die Gewinnbeteiligung in der nach 20 Jahren anschliessenden Verlängerung ist auch mit Vorsicht zu geniessen, wer garantiert dass Gewinne überhaupt anfallen ? Niemand, Papier ist geduldig!

Der Jahresgewinn wird flächenanteilig nicht nur zwischen den Pächtern, sondern auch unter denjenigen über deren Grundstücke der Rotor streicht oder Wege und Leitungen liegen, verteilt. Wieviel bleibt pro Verpächter übrig wenn z. B nur der vereinbarte Mindestbetrag gezahlt, wird weil wegen zu wenig Wind kein Gewinn erzielt wurde?

Zudem müssen für Wartungsarbeiten dauerhaft verdichtete Zufahrten und Flächen, geeignet für schwere Baufahrzeuge und Kräne, vorgehalten werden.

Der Verpächter muss auf seinem Grundbesitz wertmindernde Dienstbarkeiten eintragen lassen, Nutzungseinschränkungen dulden sowie - noch bedenklicher - auf sein gesetzliches Pfandrecht an der Anlage verzichten.

Für den Rückbau werden inzwischen keine Rückstellung mehr gebildet sondern lediglich eine Bankbürgschaft vorgesehen. Ist ja auch klar, weil Rückstellungen vermindern den Gewinn. Auf diese Weise wird die Investition für die Öffentlichkeit profitabler gerechnet.

Für den Verpächter und die Allgemeinheit bleibt das Risiko, dass er/sie wie in
Jöhstadt, Sachsen, auf den Kosten des Rückbaus sitzen bleiben oder ggf. ein riesiger Stahlbetonklotz oder Gründungsdpfähle auf dem Grundstück zurück bleiben.
Die Probleme, die Jöhstadt gerade hat, trifft auch auf andere Windparks zu. Denn nach 20 Jahren hatten die Betreiber nicht genug Rücklagen gebildet, um den Rückbau zu finanzieren.

Welche Risiken bestehen wenn sich Bürger finanziell beteiligen ? ---> BAFIN

Wie bei jeder Beteiligung geht man damit ein unternehmerisches Risiko ein. Die Dividende, meist im niederen einstelligen Bereich und damit nicht sonderlich attraktiv, hängt entscheidend vom erwirtschafteten Gewinn der Windkraftanlagen ab und der kann auch ausfallen (Straubenhardt hat 2020 einen Verlust von 1.180.86,34 € ausgewiesen. Vorjahr -348.577,28 €. Ausserdem kann man bei einer Insolvenz das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verlieren.
Erst recht gilt dies für Nachrangdarlehen, wo meist auf bunten Hochglanzprospekten wegen des Risikos, eine höhere Verzinsung versprochen wird.
Bei einer Insolvenz müssen die Nachranggläubiger als erste "bluten", denn alle anderen Gläubiger werden zuerst bedient. Zur Vermeidung einer Pleite müssen Nachranggläubiger oft auch einer Laufzeitverlängerung und/oder Reduzierung des Zinssatzes zustimmen. Der Totalausfall eines Nachrangdarlehens ist beileibe keine Seltenheit.
Nachrangdarlehen von Bürgerbeteiligungen werden i.d.R. nicht an einer Börse gehandelt, somit ist ein Verkauf z.B. während der Laufzeit auch mit Verlust, was bei börsengehandelten Wertpapieren möglich wäre, hier
nicht möglich !